Tönisvorst/Vorst – Mehr als 36 Jahre nach einem brutalen Messerangriff auf eine damals 18-jährige Frau hoffen die Ermittler auf neue Hinweise. Die Polizei Mönchengladbach und die Staatsanwaltschaft Krefeld haben weitere Einzelheiten zu dem ungeklärten Verbrechen aus dem Jahr 1990 veröffentlicht. Besonders im Fokus steht ein bislang unbekannter Mann, dem Ewa M. kurz vor der Tat begegnet sein soll. Für Hinweise, die zur Aufklärung führen, sind 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt.

18-Jährige überlebte Angriff nur knapp
Am Sonntagabend, 12. August 1990, war Ewa M. auf dem Heimweg von Krefeld nach Vorst im Kreis Viersen. Kurz vor dem Ortseingangsschild wurde sie von einem unbekannten Mann angegriffen. Der Täter zog die junge Frau in einen Graben, drohte ihr mit einer Vergewaltigung und stach mehrfach auf sie ein. Anschließend flüchtete er.
Etwa eine halbe Stunde später entdeckte ein Fahrradfahrer die schwer verletzte Frau. Eine Notoperation rettete ihr das Leben.

Unbekannter Mann könnte wichtiger Zeuge sein
Nach den aktuellen Ermittlungserkenntnissen begegnete Ewa M. etwa acht bis zehn Gehminuten vor dem Ortseingang von Vorst einem Mann. Er war zu Fuß unterwegs und kam ihr aus Richtung Vorst entgegen. Die Polizei geht davon aus, dass dieser Mann ein wichtiger Zeuge sein könnte. Bislang konnte er jedoch nicht ermittelt werden.
Der Mann wurde von Ewa M. wie folgt beschrieben:
- Alter zum Tatzeitpunkt: etwa 20 bis 25 Jahre
- Körpergröße: etwa 1,75 bis 1,85 Meter
- Statur: sehr schlank
- Haare: hell, bis zum Kinn reichend und ins Gesicht fallend
- Kleidung: hellblaue, ausgewaschene Jeans sowie ein weißes T-Shirt mit breiten hellblauen Querstreifen
- Schuhe: weiße Turn- oder Halbschuhe mit dunklen Streifen an den Seiten
Auf Grundlage der Angaben von Ewa M. wurde eine Zeichnung des Mannes und seiner Kleidung angefertigt. Bisherige Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos. Die Zeichnung und weitere Informationen veröffentlicht die Polizei auf ihrer Internetseite zum Fall.

DNA-Spur bislang keinem Täter zugeordnet
Bereits 2001 nahmen die Ermittler den Fall gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Krefeld erneut auf. Durch neue kriminaltechnische Untersuchungen konnte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ein DNA-Profil einer bislang unbekannten männlichen Person sichern.
Bis heute konnte dieses Profil keinem Mann zugeordnet werden. Bekannte Kontaktpersonen des Opfers wurden nach Angaben der Ermittler ausgeschlossen.

5.000 Euro Belohnung für entscheidende Hinweise
Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, nicht an Menschen, zu deren beruflichen Pflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Die Polizei bittet insbesondere Menschen um Hinweise, die am Sonntagabend, 12. August 1990, auf der Landstraße L 475 unterwegs waren und sich bislang nicht gemeldet haben. Auch Personen, die sich an damalige Beobachtungen erinnern oder einer Aussage von früher etwas hinzufügen können, werden gebeten, sich zu melden.
Ebenso wichtig könnten Hinweise von Menschen sein, denen sich der Täter im Laufe der Jahre anvertraut hat – möglicherweise auch nur durch Andeutungen. Selbst Informationen, die zunächst unbedeutend erscheinen, könnten für die Ermittlungen entscheidend sein.
Hinweise nimmt die Polizei Mönchengladbach unter der Telefonnummer 02161 290 oder per E-Mail an mk.vorst.Moenchengladbach@polizei.nrw.de entgegen. In Einzelfällen kann geprüft werden, ob die Vertraulichkeit eines Hinweises gewahrt werden kann.

Teil einer überregionalen Cold-Case-Kampagne
Der Fall ist Teil der Öffentlichkeitskampagne „Mord verjährt nicht. Der Niederrhein erinnert sich.“ Die Ermittlungsgruppe Cold Case der Polizei Mönchengladbach arbeitet dabei mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, der Staatsanwaltschaft Krefeld sowie den Polizeibehörden in Krefeld und im Kreis Viersen zusammen.
Ziel ist es, ungeklärte schwere Straftaten aus vergangenen Jahrzehnten durch neue Ermittlungsansätze und Hinweise aus der Bevölkerung aufzuklären.
Weitere Informationen zur Kampagne gibt es unter „Mord verjährt nicht. Der Niederrhein erinnert sich.“.
(rix)
